Nutzen

Abschließbarkeit

Die in die Handhaben integrierte herausziehbare Abschließvorrichtung ist geeignet für Bügelschlösser mit Bügeldurchmesser von 4,5 bis 9,5 mm (Schlösser nach DIN 7465).

Es lassen sich gleichzeitig bis zu drei Bügelschlösser mit Bügeldurchmesser von 9,5 mm einhängen.

Unverwechselbarkeit

Um sicherzustellen, dass bei Einbau von Schaltgeräten und Türkupplungs- Drehantrieben alle Bauteile lagerichtig miteinander zusammengebaut werden, sind sie mit Unverwechselbarkeitsmerkmalen (Nut und Steg) versehen.

Anschläge

Anschläge dienen zur Vermeidung von Beschädigungen durch ein überhöhtes Drehmoment. Diese sind den Drehantrieben lose beigelegt und im Bedarfsfall einbaubar. Bei Drehantrieben der Baugrößen 1 und 2 mit 90°-Schaltwinkel sind die Anschläge werksseitig eingebaut (ausgenommen Leistungsschalter 3RV).

Toleranzausgleich

Die Drehantriebe 8UD1 sind in der Lage, einen radialen Mittenversatz von max. 8 mm zwischen Betätigungswelle des Schaltgeräts und Türkupplungs-Drehantrieb aufzunehmen. Bei größeren Toleranzen wird eine Abstützung der Verlängerungswelle empfohlen.

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Zulässiger radialer Mittenversatz und axialer Toleranzausgleich in mm

Kupplungsmitnehmer

a

b

Wellenlänge

mit Toleranzausgleich

± 8

± 5

x

ohne Toleranzausgleich

+ 1,5

± 2,5

x + 23,5

Ausreißkraft

Die Ausreißkraft bei verriegelten Antrieben bei Abziehen von der Welle oder Zerstörung des Antriebs ist 800 N bei Zug direkt am Antrieb in Richtung der Welle.