15.11.2014 18:07 | |
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Hallo Michael, ich glaube, du vermischst hier zwei verschiedene Aspekte. Rückführungen und Quittierungen zum Wiedereingliedern / Depassivieren können über Standard DI erfolgen, dass wird auch in nahezu jedem Siemens - Beispiel so gemacht.Als Referenz nenne ich z.B. das Handbuch "Passivierung und Wiedereingliederung von F-Peripherie am Beispiel der ET 200S" https://support.automation.siemens.com/WW/llisapi.dll/csfetch/22304119/22304119_as_fe_i_011_v10_de_pass.pdf?func=cslib.csFetch&nodeid=22798882 Das Not-Aus bleibt ja bestehen, auch wenn eine passivierte Baugruppe wieder eingegliedert wird. Auch werden Baugruppen ohne explizites passivieren via Programm beim SPS-Anlauf automatisch depassiviert, wenn kein Fehler mehr ansteht. Ich halte es für sinnvoll, zum Depassivieren einen nicht sicheren Eingang zu verwenden. Sollte das nicht möglich / nicht gewünscht sein, dann eben zusätzlich den "F_ACK_OP". Sicherheitsgerichtete Quittierungen, wie z.B. Zustimmtaster, müssen natürlich sicher sein. Werden nicht sichere Signale im F-Programm verwendet, so müssen diese auf Plausibilität geprüft werden. Ich glaube nicht, dass der "F_ACK_OP" alleine als FEHLERSICHERE Quittierung betrachtet werden darf. Der wird in Siemens-Handbüchern auch meist / ausschließlich im Zusammenhang mit Wiedereingliederung erwähnt. Ein diversifiziertes Signal (wie z.B. gleichzeitiges Betätigen eines Tasters) halte ich dann zusätzlichfür notwendig. Zitat aus dem F - "Programmier- und Bedienhandbuch": "Im Sicherheitsprogramm dürfen grundsätzlich nur fehlersichere Daten oder fehlersichere Signale von F-Peripherien und anderen Sicherheitsprogrammen (in anderen F-CPUs) verarbeitet werden, da alle Daten und Signale aus dem Standard unsicher sind. Wenn Sie trotzdem Daten aus dem Standard-Anwenderprogramm im Sicherheitsprogramm verarbeiten müssen, können Sie dazu entweder Merker aus dem Standard-Anwenderprogramm oder das Prozessabbild der Eingänge (PAE) von Standard-Peripherie im Sicherheitsprogramm auswerten. Weil diese Daten nicht sicher gebildet werden, müssen Sie durch zusätzliche prozessspezifische Plausibilitätskontrollen im Sicherheitsprogramm sicherstellen, dass keine gefährlichen Zustände entstehen können. |
Zuletzt bearbeitet von: Min_Moderator am: 17.11.2014 10:04Edit link Zuletzt bearbeitet von: IBN-Service am: 15.11.2014 18:07 |
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