09.11.2012 12:26 | |
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hallo Elektriker, Der Auszug aus einem unserer Dokumente mit den B10-Werten den Du verwendest steht in Zusammenhang mit einer redundanten (2-kanaligen) Architektur.Hier muss zusätzlich ein zwangsöffnender Öffnerkontakt verwendet werden.Da Drucktaster in den meisten Fällen nur bei Zweihandbedienpult verwendet werden und diese den Ple (Kat. 4) nach ISO 13849-1 erfüllen müssen, wird der zusätzliche Öffnerkontakt gefordert.Ich verweise hier auf das „Gerätehandbuch Sicherheitsschaltgeräte 3TK28“ mit dem Verdrahtungsvorschlag in Kapitel 3.6.9.7
Link http://support.automation.siemens.com/WW/view/de/58843445 Wenn du nur PLc (Kat. 1) erfüllen musst dann gehe ich davon aus, dass Du hier nur einen 1-kanaligigen Aufbau realisierst.Hier ist der Öffnerkontakt nicht erforderlich und es gilt der B10-Wert von 10 000 000 mit 50% AgA (Anteil gefahrbringender Ausfälle).Bitte beachte hier zusätzlich auch die Aussagen/Hinweise in der ISO 13849-1 in den Tabellen 7 und 3, 5, 6 sowie die Aussagen zu den Kategorien in Kapitel 6 und Tabelle 10. Bemerkung:Für die SCHLIESSER-Kontakte lehnen wir uns an die Aussagen der DIN EN 62061 Tabelle D.1, handbetätigte Schalter an. Hier wird für das Nichtöffnen / Nichtschließen jeweils ein Ausfallanteil von 50% genannt. Es ist nicht vorweg definierbar, welcher dieser beiden Ausfälle der gefahrbringende beim SCHLIESSER-Kontakt sein wird, denn das hängt wohl vom Aufbau des SRECS (Safety Related Electrical Control System, Sicherheitssystem) ab. Da aber ohnehin jeweils 50% Ausfallanteil vorliegen, ist diese Fragestellung untergeordnet.Ergänzend:Esmuss auch bei System der Kat. 1 bzw. höher "Bewährte Sicherheitsprinzipien" zur Anwendung kommen.Zum Auslösen einer Sicherheitsfunktion (NotHalt) ist ein Schließer kein "bewährtes Sicherheitsprinzip", für ein Zweihandbedienpult sieht das aber anders aus. Dies hängtvon der Anwendung ab und der zugehörigen Risikobeurteilung.Beispiel:Für einen Nothaltist der Öffner das "bewährte Sicherheitsprinzip". Ein Versagen (nicht öffnen)würde dazu führen, dass die Sicherheitsfunktion nicht ausgeführt wird und eine Gefährdung bestehen bleibt.Für ein Zweihandbedienpult ist aber der Schließer das "bewährte Sicherheitsprinzip".Das Zweihandbedienpult leitet im Gegensatz zum Nothalteinen Betriebszustand ein, der Gefahren birgt (z.B. Presse).Ein Versagen (nicht schließen)würde dazu führen, dass der sichere Betriebszustand nicht verlassen wird (Presse bewegt sich nicht).Beim zweikanaligen System ist die Kombination aus Öffner und Schließer zu bevorzugen. Dies ergibt sich auch aus der Forderung nach CCF-Maßnahmen. Durch die Öffner-Schließer Kombination erreicht man eine gewisse Diversität. Daraus leitet sich dann sicher die besagte Fußnote ab.Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Gerade der Nothalt wird häufig als Öffner-Öffner Kombination ausgelegt. Bei dem Zweihandbedienpult ist die Schließer-Schließer Kombination möglich. Wobei hier dann immer weitere Maßnahmen nötig sind. z.B. Überwachung auf Querschluss etc. schöne Grüße LesPaul |
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