16.09.2015 07:34 | |
Beigetreten: 24.10.2008 Letzter Bes: 05.01.2023 Beiträge: 24 Bewertung: (0) |
Hallo Christoph, erst mal vielen Dank für deine Antwort. Ich stehe allerdings etwas auf dem Schlauch mit der Aussage der beharrlichen Verweigerung von Informationen. War den irgendwie was weitergehendes definitiv gefragt worden? Na wie dem auch sei, natürlich stelle ich gerne die Informationen zu Verfügung die zur Beurteilung des Problems benötigt werden. Ich möchte ja was wissen. Ich hoffe der Anhang hilft weiter, falls nicht lasse es mich bitte wissen. :-) Gruß Onechicken DateianhangAnhang.zip (94 Downloads) |
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